Hallo liebe Community, gibt es eine Vorschrift. welche Kürzungsformel der Festbezüge bei Kurzarbeit anzuwenden ist? Ich habe bisher meinen Mandanten mit der Formel "wöchentliche Arbeitszeit x 13/3" abgerechnet. Im Monat Juli führt dies nun dazu, dass kein Ist-Entgelt abgerechnet wird, obwohl der Mitarbeiter an einem Tag gearbeitet hat. Es kommt der Hinweistext, dass das Entgelt gemäß Formel auf 0 EUR gekürt wird, da die anzusetzenden monatlichen Stunden kleiner als die Fehlstunden sind. wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit: 40 Stunden Arbeitszeit im Juli: 8 Stunden (1 Tag) Sollarbeitszeit Juli: 184 Stunden Fehlstunden Juli: 176 Stunden Ist die Formel auf "Betrag / Sollarbeitszeit * Fehlstunden" zu ändern und gibt es dazu eine Quelle? Ich kann leider in der Literatur nichts dazu finden. Dann wäre dies wohl auch rückwirkend für die Vormonate zu korrigieren. Danke für die Hilfe. Simone
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