Hallo, wenn die Leistung Ende Mai erbracht wurde, gehören Umsatzerlös und Umsatzsteuer in den Monat Mai. Die Buchung kann mit Leistungsdatum Mai und Rechnungsdatum Juni in einem Mai-Stapel erfasst werden. Es kann im Mai auch eine erhaltene Anzahlung gebucht werden (kein Umsatzerlös) und diese im Juni gegen Umsatzerlöse wieder aufgelöst werden. Dadurch wird die Umsatzsteuer im Mai, der Umsatz im Juni ausgewiesen. Mit freundlichem Gruß Nida Niazioglou Service Rechnungswesen (FIBU) DATEV eG
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