Hallo, ich hätte eine grundsätzliche Frage: gesetzlich normiert ist die Lohnfortzahlungspflicht der SFN-Zuschläge bei Urlaub, Feiertag und Krank. Woraus ergibt sich die Pflicht zur Fortzahlung der SFN-Zuschläge (als Phantomzuschläge) bei Kurzarbeit? Danke vorab
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