Hallo zusammen, was mache in mit einem Betrieb, der für den ganzen Betrieb KUG beantragt hat, manche AN KUG haben, andere nicht, darunter auch eine Minijobberin. Die Minijobberin bekommt ja kein KUG, jetzt fällt sie wegen der Schulschließung aus, kann ich da jetzt die Kinderbetreuung abrechnen? Wenn ja, kann der AG das Gehalt voll aufstocken, wie beim KUG? Wenn ja, mit welcher Lohnart rechne ich dann den Zuschuss ab? PS: wir nutzen Lohn und Gehalt Vielen Dank im Voraus! MfG Anna-Lena Pilz
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