Hallo zusammen, bezüglich der Abrechnung von KUG im Zusammenhang mit einem Feiertag beim Gehaltsempfänger ist uns leider nicht ganz klar, warum die einen Mitarbeiter mit Feiertagen einen geringeren Auszahlungsbetrag haben und andere einen höheren. Müsste es nicht bei allen Mitarbeitern entweder MEHR oder WENIGER sein? 2. Wieso erhält der Arbeitnehmer z.B. durch 2 Feiertage im April weniger Gehalt, wie wenn das ein Monat ohne Feiertage wäre? (insgesamt bei diesem Mitarbeiter sind das 40 € netto). Wie sollen wir das den Mandanten / Mitarbeitern erklären 3. Wie kann man bei LuG einstellen, dass es das Kurzarbeitergeld immer nach der durchschnittlichen regelm. Arbeitszeit berechnet (bei 40 Std. p. Woche = 173,33 Std. p. Monat); bei 2 Tagen Feiertag im April und Mai ergibt sich jeweils ein anderer Betrag, da die Arbeitstage unterschiedlich sind; wir würden das gerne umstellen auf die Umrechnung nach der durchschn. regelm. Arbeitszeit. Hierzu finden wir nichts bzw. was ich hier bei den Mandantendaten in LuG bei Abrechnungsparameter bei der Teilmonatsberechnung zu erfassen? Vielen Dank!
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