Hallo Frau Schauer, genau das ist mein Problem, die sukzessive Angleichung der Durchschnittsspeicher an das neue erhöhte Gehalt reicht mir nicht aus. Bei dem betreffenden Mandanten werden die Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlungen über andere Fibu-Konten gezogen und ich muss somit den ganzen Tag als Urlaubsvergütung/EFZ aus dem Gehalt lösen und extra vergüten. Bei Stundenlohnempfängern kann ich bei der Erfassung der Bewegungsdaten einen abweichenden Stundenlohn erfassen. Das hätte ich auch gern bei Gehaltsempfängern nach Tagen. Ich habe inzwischen die Stammlohnart 449 schätzen gelernt (im zweiten Anlauf), mit ihr kann man den Betrag im Durchschnittsspeicher korrigieren. Dafür musste ich etwas um die Ecke denken und rechnen. Trotzdem danke für Ihre Antwort. Viele Grüße Regine Junghans
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