Hallo zusammen! Bei der Bearbeitung von KUG-Sachverhalten sind folgende Fragen entstanden. Vielleicht hat jemand Erfahrungen diesbezüglich und möchte sie mit mir teilen. Würde mich darüber freuen. Die wöchentliche Arbeitszeit soll bei einem Mitarbeiter hinterlegt sein um KUG abrechnen zu können. Die wöchentliche Arbeitszeit kann jedoch nur monatsweise in Lohn und Gehalt verändert werden. Wie ist zu verfahren, wenn die wöchentliche Arbeitszeit wochen- und stundenweise bedingt durch eine bestimmte Branche ständigen Änderungen unterworfen ist? SFN-Zuschläge während des KUG-Zeitraums: Ist es erlaubt während des KUG-Zeitraums SFN-Zuschläge zu zahlen? Bezogen auf ein Praxisbeispiel würde das bedeuten, dass ein AN zur Arbeit an einem Feiertag oder an einem Sonntag eingeteilt ist und an diesen Tagen z. B. nur die Hälfte der üblichen Arbeitszeit wegen KUG tätig ist. Wäre es für den KUG-Antrag schädlich, wenn für die reduzierte Arbeitszeit SFN-Zuschläge gezahlt werden würden? Wann ist der Ausfallschlüssel KUG an einem Feiertag an nachfolgenden Beispielen zu verwenden bzw. zu zahlen? Beispiel 1: Der Feiertag fällt auf einen Tag, an dem der AN normalerweise arbeitet. Beispiel 2: Der Feiertag fällt auf einen Tag, an dem der AN normalerweise arbeitet und für diesen Tag soll 50 % KUG gezahlt werden. Beispiel 3: Der Feiertag fällt auf einen Tag, an dem der AN normalerweise nicht arbeitet. Wird das Entgelt für KUG an einem Feiertag von der Agentur für Arbeit erstattet? Danke für jedwede Art von Hilfe.
... Mehr anzeigen