Hallo, leider kämpfe ich gerade insbesondere mit 3 Arbeitsagenturen bei Gastronomie um diese Feiertagsfrage. Die Agenturen sind der Meinung, dass eine die Fortzahlung seitens des AG zu erfolgen hat. Man bekommt ja für Feiertagsarbeit dann einen freien Tag. Außerdem steht dies in einem Urteil von 1979 des BAG. Das verlinkte Handout interessiert nicht die Bohne. Gibt es hierzu weitere Erfahrungen. Ich rechne im Bereich Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ab. Vielen Dank und einen schönen Tag!
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