Hallo, das ist korrekt mit dem Durchschnitt der letzten 3 Monate. Hatte gerade ein langes Gespräch mit der Agentur für Arbeit (Prüferin). Die Provision würde sich nur verringern, wenn die Provision ein Fixum ist und dieses Fixum bsp. weise in Vollzeit gearbeitet wird. Verringert sich die Az durch Kug ist auch das Fixum zu verringern. Wird während Kug Provision erwirtschaftet, dann ist die Provision Durchschnitt der letzten 3 Monate, und die erwirtschaftete Provision als Grundlage für die Berechnung Kug einzugeben. Allerdings hat die Dame gesagt, wenn Sie von von erwirtschafteten Provision nichts auf der Lohnabrechnung sieht, kann Sie es auch nicht prüfen. Gruß
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