Wir rechnen den öffentlichen Dienst ab. Der Zuschuss beträgt nach Entgeltgruppe entweder 90 % oder 95 % des bisherigen durchschnittlichen Nettomonatsentgelts. Grundlage dafür der Durchschnitt der letzten drei vollen Kalendermonate vor Einführung der Kurzarbeit. Unberücksichtigt bleiben einmalige bzw. jährliche Sonderzahlungen.
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