Hallo Frau Eichler, ich bin hier total neu und hätte direkt eine Frage zur Feiertagsvergütung. Bisher war ich der Auffassung, der Feiertag wird vom Arbeitgeber in Höhe des KUG bezahlt. Jetzt habe ich aber in einem Gesetzestext den Passus gelesen, dass das nur der Fall ist, wenn der Feiertag innerhalb einer Kurzarbeitsperiode liegt, z. B. KA vom 10.4. bis 20.04, der 15.04. ist ein Feiertag, dann erhält der Arbeitnehmer die KUG - Vergütung. Liegt aber ein Arbeitstag vor dem Feiertag und auch dahinter soll der Feiertag voll vergütet werden. Kurzarbeit wird nur tageweise ausgeführt, je nach Bedarf. Ist dies korrekt? mit freundlichen grüßen andreas16
... Mehr anzeigen