Sachverhalt KUG-Gewährungszeitraum 01.04.20 – 30.04.20 (Vereinbarung KUG mit Wirkung ab 01.04.20) Di und Do werden 4 Stunden geleistet, der Rest fällt auf Kurzarbeit (vereinbarte AZ: Mo-Fr je 8 h = 40 h/Woche) Anordnung Quarantäne ab 03.04.20 – 12.04.20 10.04. + 13.04.20 Feiertag (10.04.20 fällt in Quarantäne) Erfassung Ausfallschlüssel während Quarantäne wie folgt vorgenommen 03.04.20 – 06.04.20 + 08.04.20: KU je 8 h 07.04.20 + 09.04.20 (Di+Do): QS je 4 h + KU je 4 h 10.04.20 (FT): QS 8 h oder QA 8 h ??? Fragen Zeiten auf QS und QA müssen als Entschädigungsleistung an den AN gezahlt werden und werden dem AG nach dem IfSG auf Antrag erstattet Wie berechne ich in diesem Fall den Brutto- und Nettoausfall um den Fiktivlohn für die SV und die Höhe der Entschädigungszahlung zu ermitteln?? Bei DATEV gibt es diesbezüglich kein Beispiel in Verbindung mit KUG! Als erstes habe ich eine Probeabrechnung erstellt mit KUG/2 FT in Höhe KUG-FK /ohne Quarantäne; als zweites mit KUG/1 FT in Höhe KUG-FK/und Quarantäne wie beschrieben. Ist meine Herangehensweise richtig??? Ist bei der Ermittlung des Bruttoausfalls das Kurzarbeitergeld und der Feiertagslohn bei KUG mit einzuberechnen??? Ich weiß nicht, was der Bruttoausfall/Nettoausfall in diesem Fall ist???
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