Sehr geehrte Frau Pfahler, entweder habe ich einen Denkfehler oder aber der Fehlerteufel hat sich in den manuellen Berechnungen zum Feiertagsentgelt in Höhe von Kug eingeschlichen (https://www.datev.de/dnlexom/api/content/v01/entity/st9007212299150475.pdf?save=False&docId=5303312 bzw. https://www.datev.de/dnlexom/api/content/v01/entity/st9007212301909131.pdf?save=False&docId=5303312). Lt. Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 vom 16. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2820) - https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013033.pdf komme ich bei den manuellen Berechnungen nicht auf die Werte in den Dokumenten ... Im Beispiel Gehalt: Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem SollEntgelt in Höhe von 3.600,00 EUR lt. Tabelle 1.370,57 EUR ( = bei StKl. I/IV: 2 284,29 EUR x 60% ) Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem IstEntgelt in Höhe von 2.769,21 EUR lt. Tabelle 1.104,42 EUR ( = bei StKl I/IV: 1 851,59 EUR x 60% = 1.110,95 EUR ?? ) (Weiter unten noch ein Übernahmefehler aus dem Stundenlohnbeispiel - 14,00 EUR x 128 Stunden <> 2.769,21 EUR) Könnten Sie dies bitte prüfen, Danke. Mit freundlichen Grüßen Goldschmidt
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