Hallo in die Runde, so ganz bin ich leider auch nicht schlau geworden. Und wirklich gefunden, ob im Netz oder Lexinform, habe ich auch nichts. Wie verhält es sich denn z.B. in der Gastronomie? Da kennt man ja als solches keine Feiertage. Bsp.: Kurzarbeit vom 06.04.-17.04. AN mit 40 Std-Woche arbeitet immer Mo-Fr = Freitag 8,00 Std. KuG Feiertag = Montag 8,00 Std. KuG Feiertag = restliche Tage mit 8,00 Std. KuG AN mit 40 Std-Woche arbeitet immer Mi-So = Montag 8,00 Std. KuG Feiertag = restliche Tage mit 8,00 Std. KuG Freitag kein KuG Feiertag, weil der AN Std. geleistet hätte, trotz Kurzarbeit. KuG Feiertag ist doch nur für die Arbeitstage, an dem der AN hätte arbeiten müssen und auf Grund des Feiertages bezahlt zu Hause geblieben wäre. Wenn der gesetzliche Feiertag für den Arbeitnehmer ein ganz normaler Arbeitstag gewesen wäre, dann ist doch Kurzarbeit "normal" abzurechnen, welches dann wiederum von der Arbeitsagentur zu erstatten ist. Danke, in der Hoffnung, dass ich Hilfe bekomme. Und sorry, falls die Frage zu dämlich ist. Viele Grüße Jean.
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