Hallo, bei einem während der Kurzarbeit erkranktem Arbeitnehmer, Gehaltsempfänger, tägl. Arbeitszeit normal 8 Std, während Kug tägl. Arbeitszeit 4 Std. versuche ich dies im Kalender zu erfassen. Meiner Meinung nach muss ich während der Kranktage für 4 Stunden K und für 4 Stunden WK erfassen pro Tag. Ist das richtig? Meiner Meinung nach wird dann im Erstattungsantrag AAG ein zu hoher Betrag berechnet und im Verarbeitungsprotokoll steht, dass die Kalenderbuchungen am ersten Krankheitstag bezgl. Vollausfall nicht eindeutig sind. Mache ich eventuell einen grundsätzlichen Gedankenfehler? Vielen Dank und viele Grüße
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