Es heißt aber lt. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Verdienste aus während der Kurzarbeit aufgenommener Nebentätigkeiten in systemrelevanten Bereichen werden nicht auf das KUG angerechnet. ABER: einzige Bedingung ist, dass die Höhe des Lohn nicht überschritten werden darf, den derjenige vor KUG hatte. In meinem Fall hatte die Arbeitnehmerin normal brutto 720,-- / netto 607,40 € bei 72 Stunden im Monat. Bei jetzt 10,5 h gearbeitet + 61,5 h KUG hätte sie normal mit KUG ohne Nebeneinkommen netto 426,75 €. Rechnet man da jetzt die 370,-- € aus dem Nebenjob hinzu, liegt sie über dem normalen Netto von 607,40 € von vorher. Also muss doch eine Kürzung des KUG erfolgen. Oder?
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