Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen, wie verhält sich die Abrechnung in LODAS bei folgendem Sachverhalt: 1. Behördlich angeordnete Schließung ab 18.03.2020 --> Abrechnung über KUG! 2. Ab 27.03.2020: Arbeitgeber hatte Kontakt mit einer Person, die an der, durch das neuartige Coronavirus verursachten Krankheit, Covid-19, erkrankt ist. Ab 27.03.2020 wurde daher alle Arbeitnehmer angewiesen, dass Studio nicht mehr zu betreten. Da der Arbeitgeber, mit Schreiben vom Landratsamt, eine Anordnung auf häusliche Quarantäne nach § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG erhalten hat. Wie müssen die Tage ab 27.03.2020 beim Arbeitnehmer abgerechnet werden? a) Über 100 % KUG-Ausfall oder b) Erhält der Arbeitnehmer 100 % Lohnfortzahlung und der Arbeitgeber muss sich um die Entschädigung (Antrag auf Verdienstausfallentschädigung n. §§ 56 des IfSG) kümmern? Ich bedanke mich bereits im Voraus für Eure Hilfe und bleibt gesund!
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