Hallo, Ich weiß jetzt bereits, dass meine Mandantin zum 30.09.2020 Ihre Tätigkeit einstellt. Laut Gesetz ist dies unverzüglich in die Betriebsdatenpflege einzuarbeiten und zu melden (LODAS). Ich gebe also mit der Abrechnung 4-2020 das Datum >>30.09.2020<< ein und aktivierte das Kästchen "Einstellen der Tätigkeit"? Ist das ganz SICHER korrekt? Es soll ja nicht bereits mit der nächsten Lohnabrechnung (April 2020) alles in die Wege geleitet werden. Ist erst einmal das Kästchen aktiviert...usw. Bitte um Antwort , ggf. alternativen Lösungsvorschlag und vielen Dank!
... Mehr anzeigen