Hallo, wir können Sie rechtlich leider nicht unterstützen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Fragen an die Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie wissen, welchen Wert Sie für den Stundenlohn ansetzen müssen und welche Arbeitszeit zugrunde gelegt werden soll, können wir Ihnen bei der Erfassung im Programm helfen. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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