Hallo Community, die ursprüngliche Beschränkung aus der Verfahrensbeschreibung ist künftig nicht mehr relevant. Das Programm Lohn und Gehalt erkennt ab der Programmversion 11.15 die Buchungen mit den Ausfallschlüsseln K (z. B. 4 Std.; 0,5 Tage) und WK (z. B. 4 Std.; 0,5 Tage) als einen Krankheitstag. Bei U1-Pflicht wird ein AAG-Antrag mit den gebuchten K-Stunden auf Basis der hinterlegten Stundenformel erstellt. Bitte beachten Sie, dass die Version 11.15 von Lohn und Gehalt voraussichtlich ab dem 17.04.2020 für Sie bereitsteht. @maka Ihre Lösung führt zwar aktuell zum gewünschten Erfolg, diese kann ich jedoch nicht explizit empfehlen. Viele Grüße Nina Schöneweis Personalwirtschaft DATEV eG
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