Hallo, ab der Lohn und Gehalt Version 11.1 wird bei einem Steuernummernwechsel automatisch eine ELStAM-Ummeldung erzeugt. Hierbei handelt es sich um einen neue Programmfunktion und keinen Programmfehler. Lohn und Gehalt erkennt in Ihrem Fall, dass ein Steuernummernwechsel vorliegt bzw. zu einem früheren Zeitpunkt vorlag und bereits eine ELStAM-Ummeldung erfolgen hätte sollen. Durch die neue Programmfunktion erfolgt eine automatische Prüfung der bisher erstellten und versäumten ELStAM-Meldungen. In diesem Zusammenhang werden fehlende ELStAM-Ummeldungen nachträglich erstellt, damit weitere ELStAM-Meldungen entsprechend von der Finanzverwaltung angenommen werden. Unter Ihren Ordnungsbegriffen wurden die ausgewiesenen Personalnummern zum jeweiligen Meldebeginn unter der alten Steuernummer bei ELStAM angemeldet. Diese Informationen entnehmen Sie der Auswertung „Meldeverlauf ELStAM“ unter Auswertungen | Mitarbeiterauswertungen. Als der Mandant in der Vergangenheit die neue Steuernummer erhalten hat, wurde versäumt die Personalnummern auf der alten Steuernummer ab-/und auf der neuen Steuernummer anzumelden. Aus diesem Grund wird, wie oben beschrieben, nun durch DATEV Lohn und Gehalt eine Systemwechselmeldung durchgeführt. Eine Standardlösung bei einer nicht erfolgreichen Ummeldung von Mitarbeiterin gibt es nicht. Hier ist ggf. jeder Fall einzeln zu prüfen. Es könnte z.B. sein, dass der Mitarbeiter unter der alten Steuernummer ursprünglich nicht erfolgreich angemeldet wurde und daher nun mit der neuen Steuernummer eine "normale" ELStAM-Anmeldung durchzuführen ist. Dafür gehen Sie wie folgt vor: 1. Betreffenden Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. 2. Abrechnung | Elektronische Lohnsteuerkarte wählen. 3. In der Gruppe Angaben für die Anmeldung als Meldebeginn den 01.01.2020 erfassen. Dies ist der aktuell frühestmögliche Anmeldezeitraum zu ELStAM. Bis zur Kulanzfrist zum 28.02.JJJJ können Anmeldungen zu ELStAM noch ins Vorjahr erstellt werden. 4. Kennzeichnung Arbeitgeber auswählen. 5. Auf die Schaltfläche „Anmelden“ klicken. Wenden Sie sich im Zweifel bitte über einen der anderen üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine konkrete Prüfung Ihres Sachverhaltes unsererseits erfolgen kann. Viele Grüße aus Nürnberg Darlene Pfahler Personalwirtschaft DATEV eG
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