Hallo Herr Jeschke Grundsätzlich kann der SKR51 in jedem DATEV Rechnungswesen-Programm genutzt werden. Für die Neuanlage einer Buchführung sowie für die Durchführung der Jahresübernahme in ein neues Wirtschaftsjahr ist eine DFÜ-Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum notwendig. Sollten Unternehmen keine Möglichkeit einer DFÜ-Anschaltung an das DATEV-Rechenzentrum haben, unterstützt in diesem Fall der steuerliche Berater. Müssen Autohäuser und Servicebetriebe eine Datenmeldung zum Händlerbetriebsvergleich an ihren Kfz-Hersteller bzw. – Importeur melden, dann ist bei Nutzung des SKR51 auch die Verwendung der dazu vorgegebenen Kostenstellenrechnung verpflichtend. Dafür bietet DATEV im Programm Kostenrechnung classic eine Musterlösung an. In dem von Herrn Hüwe genannten Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1035960 finden Sie alle Informationen rund um den SKR51. Mit freundlichen Grüßen Simone Streich Produktmanagement und Service Branchenlösungen
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