Hallo, handelt es sich um einen nahtlosen Wechsel vom Erreichen der Regelaltersgrenze hin zur "neuen" Beschäftigung, muss nicht zwingend ein Austrittsdatum erfasst werden. Haben Sie ein Austrittsdatum bereits erfasst, kann dieses wieder entfernt und das neue Gültig-ab Datum 04/2020 mit den entsprechenden Angaben für den Personen- und Beitragsgruppenschlüssel hinterlegt werden. Hinweis: Dieses Vorgehen ist nur möglich, wenn der Wechsel zum 01.04.2020 erfolgt, da in Lohn und Gehalt keine taggenauen Historien erfasst werden können. Wenn das Austrittsdatum bestehen bleiben soll, kann ein neuer Beschäftigungszeitraum in der gleichen Personalnummer erfasst werden. Bitte beachten Sie, dass mit der Anlage eines neuen Beschäftigungszeitraums auf den vorherigen Zeitraum nicht mehr nachberechnet werden kann. Möchten Sie auf den vorherigen Beschäftigungszeitraum nachberechnen, legen Sie die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters bitte über eine neue Personalnummer an. Nähere Informationen zur Abrechnung von Altersvollrentner, finden Sie im Dokument 5303164 "Altersvollrentner/Rentner (Beispiele für Lohn und Gehalt)" . Viele Grüße aus Nürnberg Darlene Pfahler Personalwirtschaft DATEV eG
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