Hallo, mit der RV und AV läuft es genauso. Sobald rückwirkend eine neue Krankenkasse angelegt und dem Mitarbeiter zugeordnet wird, werden alle bereits abgeführten Beiträge storniert und im laufenden Abrechnungsmonat kumuliert an die neue Krankenkasse gemeldet. In wie weit in diesem Fall Säumnis- bzw. Verspätungszuschläge erhoben werden, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Vielleicht kann Ihnen hierzu jemand aus der Community mit Praxiserfahrungen weiterhelfen?
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