Hallo @Schnie, bei einer Nettolohnart geben Sie den Nettobetrag an. Wenn Sie die Eingaben wiederhergestellt haben, lassen Sie eine Probeabrechnung laufen - wenn auf der Probeabrechnung Nachberechnungen erscheinen, dann passen die wiederhergestellten Eingaben noch nicht. Beste Grüße Andreas Briefs
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