Hallo Herr Hecker, vielen Dank für Ihre Antwort! Bei der Pfändung handelt es sich um eine "ganz normale" Lohnpfändung auf Grund eines Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses (also keine Unterhaltspfändung). Die Schlüsselung der Lohnarten, die im betreffenden Monat angefallen sind, wurden nochmal überprüft und es sind auch keine unpfändbaren Einkommensbestandteile dabei. Das maßgebliche Nettoeinkommen stimmt überein. Nur eben der von DATEV ausgegebene Selbstbehalt macht uns wie gesagt etwas Kopfzerbrechen, da er, zwar nur geringfügig, von der aktuellen Pfändungstabelle abzuweichen scheint. Ich befürchte ja fast, dass mir ein Fehler bei der Berechnung des Selbstbehaltes nach der Pfändungstabelle unterlaufen ist. Hier dürften ja wirklich erst einmal nur die unterhaltsberechtigten Personen eine Rolle spielen (in diesem Fall 1,25). Ich komme aber einfach nicht darauf, wo mein Fehler liegen könnte. Vielen Dank nochmal und viele Grüße Paul Meyer
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