Beispiel: Anzahl der Arbeitstage pro Monat = 15 Einfache Entfernung = 20 km ergibt ein max. Betrag für die Pauschalierung von: 15 x 20 x 0,30 € = 90,00 € WENN Wert nach dieser Berechnungsart größer/gleich 0,03% BLP pro Kilometer - DANN wird nur pauschaliert. Z.B. ein Kleinwagen mit einem BLP von 12.000 € kommt mit der 0,03%Berechnung auf lediglich 72 € - in diesem Fall braucht nichts individuell versteuert werden
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