Guten Tag, ich habe ein kleines Problem mit einer Berechnung des AG-Anteils zur privaten KV/PV. Folgendes Fakten zur Berechnung: Gesamtbeitrag private KV 628,48 Sollentgelt: 5.989,83 Istentgelt: 4.668,98 Fiktivlohn 100%: 1.320,85 davon 80%: 1.056,68 AG-Anteil aus Ist-Entgelt (7,85%) laut DATEV-Berechnung: 314,24 (tatsächlich sollten es aber EUR 366,51 sein) AG-Anteil aus Fiktivlohn: 2,91 AG-Zuschuss gesamt: 314,24 (nach DATEV) Laut Berechnungsbeispiel DATEV und Recherche im Internet findet man nur die Aussage "Die Begrenzung liegt hier also nicht bei 50% des Beitrages den der Arbeitnehmer zu zahlen hätte, sondern bei dem ganzen Beitrag". Demnach wäre die Berechnung aus dem Ist-Entgelt nach DATEV nicht korrekt. Hier erfolgt eine Kürzung des AG-Anteils auf 50% des Gesamtbetrages. Logisch ist dies für mich nachvollziehbar, dass einmal die Kappung auf 50% erfolgt und der Mehrbetrag dann über die zweite Berechnung erfolgt, doch finde ich hierzu keine gesetzliche Grundlage. Kann hier jemand weiterhelfen, wieso diese Kappung erfolgt? Vielen Dank im Voraus für alle Hilfen Freundliche Grüße Malte
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