Hallo liebe DATEV Community, ich habe bezüglich Pfändung eine Frage und leider bis dato nichts dazu gefunden: Meine Feststellung: Überstunden sind nur zur Hälfte pfändbar. Frage: Wenn ich eine Pfändung bei DATEV L&G eingebe, wie kann ich dann nachweisen, dass die Überstunden tatsächlich nur zur Hälfte gepfändet wurden? Die Pfändungshöhe an sich ist ja an die Lohnart gebunden, richtig? Oder muss ich das manuell angeben? So, aus einer Frage wurden drei und ich freue mich auf Unterstützung! Vielen Dank!
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