Hallo Community, der KUG-Antrag wurde von der Agentur für Arbeit abgelehnt, da er nach der Frist von 3 Kalendermonaten dort eingereicht wurde. Die Anspruchsvoraussetzungen für KUG liegen alle vor. Das KUG wäre erstattet worden, wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht worden wäre. Muss die Lohnabrechnung nun korrigiert werden und st- und sv-pflichtig abgerechnet werden oder bleibt die Lohnabrechnung mit dem abgerechneten KUG bestehen, da die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind?
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