Bei Kleinen Gesellschaften gibt es die Möglichkeit die Restlaufzeitvermerke im Anhang zu machen, davon mache ich idR gebrauch. Wenn ich aber bei einer Kleinstgesellschaft auf die Aufstellung eines Anhangs verzichte, gibt es auch das Feld nicht mehr. Im Musterbericht BStBK 4/2010 bei Kleinstgesellschaft mit Angaben unter der Bilanz sind die RLZ-Vermerke nicht vorgesehen. Wo werden diese dann abgebildet, wenn diese nicht in der Bilanz enthalten sein sollen. Danke
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