Hallo Herr Eißing, vielen Dank für Ihre Antwort. Diese Methode der Eingabe kenn ich bzw. nutze ich auch. Ich hätte gern gewusst, ob der Betrag des steuerfreien Zuschusses im Netto wieder abgezogen werden muss. Da gibt es den Unterschied bei den beiden verschiedenen Eingabemethoden: - Bewegungsdaten: Lohnart 2009 , Folgelohnart 9010 mit Abzug im Netto - Besonderheiten- Fahrtkostenzuschuss, da gibt es keinen Abzug im Netto. Daher bin ich irritiert, wie es korrekt ist. Viele Grüße Bia
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