Hallo zusammen, wie die meisten schon wissen muss der AG ab 01.01.2022 auch bei Altverträgen der Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfond und Direktversicherung einen AG-Zuschuss zahlen. Dazu folgende Fragen: 1. Wie gehen andere Steuerbüros mit dieser Änderung an die Mandanten heran. Vielen Mandanten ist diese Änderung natürlich bekannt, jedoch stellt sich bei uns die Frage ob wir nur eine einfache Informations-/Erinnerungsmail formulieren. Der Mandant setzt sich mit dem Versicherungsinstitut auseinander und wir kriegen irgendwann eventuell neue Verträge oder Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Oder sind wir verpflichtet bereits die vorliegenden Verträge zu prüfen und aufwendige Aufstellungen für die Mandanten zu erstellen. Hier geht es um die Frage wie weit wir als Steuerbüro gehen müssen um unsere Aufklärungspflicht zu erfüllen? 2. In LODAS wird ja bereits in den Brennpunkten eine Liste angezeigt mit den zu prüfenden bAV-Fällen. Leider ist in der Liste keine Aufteilung von AG- und AN-Anteil zu sehen, dementsprechend müsste ich dann sowieso in die einzelnen Personalnummern gehen um zu sehen wo eventuell bereits ein AG-Zuschuss gezahlt wird. Die Liste in den Brennpunkten bringt uns nicht wirklich weiter. Wie sind eure Erfahrungen und was habt ihr eventuell für Lösungen um schnell eine Übersicht über alle bestehenden Verträge zu generieren? 3. Erfüllen alte AG-Zuschüsse auf freiwilliger oder tarifvertraglicher Basis den Pflichtzuschuss von 15% der ab 01.01.2022 gilt bzw. können diese angerechnet werden? Entschuldigt den Block an Text und falls ich etwas falsch verstanden haben sollte, belehrt mich bitte eines Besseren. Freundliche Grüße Jan
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