Bedeutet Arbeitsteilung bei der DATEV, Verdopplung der Arbeiten? Wenn in UO eine "Ware/Leistung" mit 7% angelegt wird, die der Mandant für entsprechende Belege verwendet, warum muss dann in Rewe ein Lerndateieintrag zusätzlich erfolgen? Ähnlich dieses Szenario: Der Mandant erfasst in UO einen Aufwand mit Angabe der Steuer, der Aufwand ist einem Aufwandskonto zugeordnet. In Rechnungswesen wird der Buchungssatz ohne Steuerschlüssel übernommen? Lösung der DATEV: "der Steuersatz wird im Link Elektronischer Beleg im Bereich Rechnungsinformation und Rechnungspositionen angezeigt" - also schau ich dorthin, klicke mich irgenwie in die Buchungszeile und ergänze den Steuersatz - da geht es ja schneller den ganzen Beleg als Buchungssatz zu erfassen. Das Vorgehen verstehe ich nicht - i.d.R. wird die Steuerzuordnung des Mandanten richtig sein, falls nicht sehe ich doch den Beleg (wenn ich es so einstelle) und kann korrigieren. Es sollte uns überlassen sein, ob wir den Steuersatz als Steuerschlüssel übernehmen wollen oder nicht, wir sind eigenverantwortlich tätig!
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