Kann Jemand helfen, ehe ich stundenlang probiere. Ich habe einen Gewerbetreibenden von meiner Kollegin übernommen. Im JA 2018 wurde auf Handelsbilanz umgestellt. Für 2019 hat sie irrtümlicherweise die Handelsbilanz an das FA übermittelt. Nun muss die Steuerbilanz 2019 nochmal übermittelt werden. Ich habe in der elektronischen Übermittlung den Menüpunkt auf "mit Überleitungsrechnung" geändert, doch es ändert sich nichts. Meine Idee, im JA die steuerlichen Änderungen buchen und dann eine Neuanlage der elektronische Bilanz erstellen. Oder einfach direkt eine Neuanlage der elektronischen Bilanz erstellen, mit Überleitungsrechnung. Wird dabei auch das Kapitalkonto direkt richtig dargestellt? Danke für Eure Hilfe
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