Hallo Community, aus dem geschilderten Sachverhalt lässt sich nur schwer herauslesen, wie dieser gemeint ist. Wir verstehen ihn wie folgt: Es wurde versehentlich eine Erstabrechnung für den alten Mandanten durchgeführt und Sie möchten die dazugehörigen Auswertungen stornieren. Hierzu ist zu sagen, dass die Auswertungen zwar zurückgesetzt (gelöscht) werden können, jedoch die Datenübermittlungen nicht. Wir empfehlen Ihnen, dies mit den Krankenkassen und der Finanzverwaltung manuell abzuklären. Hinweise zur Rücksetzung finden Sie im Dokument Abrechnungsstand hochsetzen oder rücksetzen. Für eine ausführliche Antwort möchten wir Sie bitten, sich über einen anderen Servicekanal an uns zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Sandra Rüdinger Personalwirtschaft DATEV eG
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