Hallo, also bei Lohn und Gehalt wurde diese Aussage getroffen: Neuer Mitarbeiter und seine betriebliche Altersvorsorge: Müssen wir 15 % Zuschuss zahlen? Frage: Wir haben einen neuen Mitarbeiter, der eine betriebliche Altersvorsorge mitgebracht hat. Es handelt sich um eine Direktversicherung. Der Vertrag wurde 2018 abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgt auch in unserem Unternehmen wie bisher über die Entgeltumwandlung. Seit 2019 müssen Arbeitgeber aber ja nach dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz nun einen Zuschlag von 15 % bei Direktversicherungen zahlen. Sind wir auch dazu verpflichtet, obwohl es sich um einen Vertrag von 2018 handelt? Britta Schwalm: Nein, bisher noch nicht. Seit dem 1.1.2019 gilt zwar nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz: Werden Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung aus einer Entgeltumwandlung gezahlt, hat der Arbeitgeber zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Arbeitsentgelts zu der betrieblichen Altersversorgung zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Zahlungsverpflichtung gilt ab 2019 aber nur für neue Verträge. Für Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem 1.1.2019 abgeschlossen wurden, gilt die Verpflichtung zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses erst ab dem 1.1.2022. Nur der Arbeitgeberwechsel als solcher begründet meiner Einschätzung nach auch keinen neuen Vertrag Ich hoffe, das hilft.
... Mehr anzeigen