Hallo Fuchs, grundsätzlich gilt: "Arbeitgeber des Öffentlichen Diensts, Privathaushalte und Betriebe die durch einen Insolvenzverwalter geführt werden bleiben - wie bisher von der Zahlung der Umlage ausgenommen." => Daher darf in diesem Fall keine Insolvenzgeldumlage berechnet werden. Informationen finden Sie auch im Dokument 5303297 - Insolvenzgeldumlage - Beispiele für Lohn und Gehalt. Viele Grüße aus Nürnberg, Daniela Eichler Personalwirtschaft DATEV eG
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