Ich befürchte, das das alles unter Bürokratieabbau läuft. Ernst beiseite: Ich habe soeben mit der Hotline der VDB sprechen können. Mir wurde empfohlen, dass alle Vollmachten ohne Bekanntgabevollmacht einheitlich von der VDB zurückgesetzt, aber nicht gelöscht werden. Kostet einmalig insgesamt Euro 45,00. Nach Zugang etwaiger neuer Vollmachten können dann Änderungen zur bisherigen problemlos eingepflegt werden. Ich werde allen Mandanten die elektronische Bekanntgabe der Verwaltungsakte an meine Kanzlei empfehlen und neue Vollmachten anfordern. Gleichzeitig weise ich noch einmal darauf hin, dass mit der Prüfung Honorar anfällt (war bisher schon so). Für bessere Ideen schon jetzt Vielen Dank.
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