Guten Morgen, die GU Buchung muß natürlich in dem Monat erfolgen, wo die ursprüngliche Buchung ist. = Reduzierung der Vorsteuer im Juli. Neueinbuchung und Abgabe der korrigierten USt-Va für Juni. So ist es auch für den Mandanten verständlich. Viele Grüße Ruth
... Mehr anzeigen