Hallo Frau Fennel, das wieder herstellen der gelöschten Mahnungen ist nicht mehr möglich. Es gibt nur die Möglichkeit die bereits erstellte und ausgegebene Mahnung mit der gleichen Mahnstufe erneut auszugeben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Dokumenten: Mahnung erneut ausgeben, Mahnungen bereichsweise ändern Mit freundlichem Gruß Nida Niazioglou Service Finanzbuchführung DATEV eG
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