Hallo, es führt wohl kein Weg daran vorbei, den Differenzbetrag brutto über ein ust-pflichtiges Erlöskonto ein- und den Nettowert über ein ust-freies Erlöskonto wieder auszubuchen. Dann stimmt die Verprobung und die abzuführende USt bleibt als Aufwand "hängen". Z.B. BLP 100.000,00 Euro 1. BmGr ESt 50.000,00 Euro 2. BmGr USt 100.000,00 Euro Buchungen (SKR04): zu 1. 6072 an 4947 500,00 Euro zu 2. a. 6072 an 4947 500,00 Euro b. 4940 an 6072 420,17 Euro Gibt es weitere Ansätze? Freundliche Grüße aus Stuttgart
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