Hallo Herr Bach, ob grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung für einen Mandanten eingereicht werden muss kann mittels der Auswertung "Welche Abgabezeiträume für die Zusammenfassende Meldung ergeben sich im angegebenen Buchungsmonat?" im Programm Daten-Analyse-System ermittelt werden. Sie entnehmen die Informationen in der Spalte ZM-Status (z.B. "Mandanten, die keine ZM relevanten Sachverhalte haben", "Mandanten mit monatlicher Abgabe der ZM", "Mandanten mit vierteljährlicher Abgabe der ZM"). Daneben kann den Spalten aktuelles Quartal, Quartal-1, Quartal-2, Quartal-3 und Quartal-4 die Summe aus innergemeinschaftlichen Lieferungen und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften der fünf betrachteten Quartale entnommen werden. Das Programm Daten-Analyse-System ist kostenpflichtig. Weitere Informationen zum Programm finden Sie in der Leistungsbeschreibung Daten-Analyse-System, Dok.-Nr. 0903008. Mit freundlichen Grüßen Johanna Weber Produktmanagement FIBU Datenübermittlung DATEV eG
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