Hallo, ich habe einen Mitarbeiter der nach vorausschauender Beurteilung in 01/2021 für 2021 das JAE für 2021 überschritten hat. Januar bis März wurde bei dem Mitarbeiter Kinderbetreuungszeiten nach dem IFSG abgerechnet. Bei der Lohnabrechnung Dezember 2021 meldet das System den Hinweis, dass die JAEG unterschritten wurde mit dem Hinweis auf Überprüfung. Lt. Fachliteratur kann ich nur Folgenden Hinweis zur KUG finden: Eine Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf die Versicherungsfreiheit, da davon ausgegangen wird, dass Kurzarbeit nur vorübergehend ist. Dies gilt nicht bei Bezug von Transferkurzarbeitergeld. Der Bezug von Transferkurzarbeitergeld erfordert eine neue versicherungsrechtliche Beurteilung. Nun meine Frage: Ist die Erstattung nach dem IFSG für Kinderbetreuungszeiten dem KUG-Bezug gleichzustellen, hat jemand hier Erfahrung? Herzlichen Dank für Eure Hilfe
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