Guten Tag zusammen, ein Mandant von uns ist in 2019 Buchführungspflichtig geworden. Gleichzeitig hat sich die Besteuerungsart von Ist auf Soll geändert. Und da scheitere ich gerade! Ich buche gerade die Forderungen aus 2018 in 2019 ein. Da die Erlöskonten nicht direkt angebucht werden, frage ich mich, wie ich bei einem Sollversteurer die Forderungen brutto so einbuchen kann, dass die Umsatzsteuer fällig wird. Beim Istversteurer ging das dann ja mit dem 3er Schlüssel, den man beim Sollversteurer aber nicht anwenden kann. Ich bitte um Hilfe, vielen Dank.
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