Moin, falls Sie nach der Übermittlung der Steuererklärung keine Änderungen im Programm KSt vorgenommen haben, sollte sich die Telenummer im Vergleich zur Übermittlung nicht geändert haben. Wenn Sie im Programm KSt die Elektronische Steuererklärung aufrufen, hat sich, falls keine Änderungen im Programm vorgenommen wurden, auch das Datum nicht geändert. (Ich habe es selbst soeben einmal überprüft.) Ob sich das Datum beim Ausdruck des Freizeichnungsdokuments ändert, kann ich Ihnen nicht sagen. Überprüfbar, ob das Freizeichnungsdokument noch dem übermittelten entspricht, lässt sich anhand des Protokolls "Elektronische Datenübermittlung", in dem sowohl die Telenummer als auch das Datum der übermittelten Erklärung vermerkt sind. Falls Sie zwischen der Übermittlung und dem jetzigen Ausdruck bereits Änderungen im Programm vorgenommen haben, wüsste ich keinen Weg, wie Sie an das ursprüngliche Freizeichnungsdokument noch einmal herankommen können. Hoffentlich kann DATEV Ihnen da weiterhelfen. Viele Grüße, BF
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