Hallo, für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die kein Mitglied in einem Versorgungswerk sind, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Sobald Sie für einen privat krankenversicherten Arbeitnehmer die A1 Bescheinigung abrufen, wird der Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet. Von Ihrer Seite aus sind hierzu in LODAS keine weiteren Angaben zu der Einzugsstelle bzw. der Empfängeradresse zu erfassen. Beste Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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