Guten Tag, wenn ich es richtig verstehe, wird im Rahmen der Überbrückungshilfe III kein fiktiver Unternehmerlohn mehr in BW ausgezahlt (hierfür ist die Neustarthilfe vorgesehen). Wie gehen Sie bei der Beantragung der Überbrückungshilfe III damit um, dass für November und Dezember 2020 im Rahmen der Überbrückungshilfe II fiktiver Unternehmerlohn ausgezahlt wurde. Berücksichtigen Sie die Fixkostenbeihilfe und den fiktiven Unternehmerlohn im Antrag unter erhaltener/ beantragter Betrag für November bzw. Dezember oder nur die Fixkostenbeihilfe? Leider kann ich dazu aktuell nichts finden. Vielleicht übersehe ich aber auch etwas?? Besten Dank, Anuschka Vikene
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