Hallo, ich kann Ihre Punkte und Ihren Wunsch nach einer Automatisierung nachvollziehen. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für Beitragsschätzer wird aufgrund der Vereinfachungsregel ermittelt. Das bedeutet, dass die Beiträge aus der aktuellen Abrechnung die Grundlage für die Schätzung im Folgemonat sind. Damit bei Arbeitnehmeraustritten ein zu hoher Schätzbeitrag vermieden wird, ist das Kontrollkästchen "Austritte von Arbeitnehmern im Schätzverfahren berücksichtigen" zu aktivieren. Um diesen Prozess zu vereinfachen, wird überlegt, dieses Kontrollkästchen als Standardeinstellung in LODAS zu setzen. Für die automatische Kürzung des Urlaubs bei Austritt der Arbeitnehmer ist derzeit keine Programmanpassung geplant. Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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