Ein Unternehmen stellt seinen Teamleiter ein Firmenfahrzeug zuir Verfügung. Die Versteuerung erfolgt anhand einer 1 % Regelung beim Arbeitnehmer. Grundsätzlich werden alle lfd. Kosten von der Firma übernommen. Für den Mitarbeiter, der diese Regelung in Anspruch nehmen darf, wird am Anfang des Jahres seine individuelle Nutzungspauschale berechnet. Diese besteht aus 2 Komponenten: -Bereitstellungspauschale (Versicherung/Steuer/Inspektionen/Reifen) - Kilometerpauschale ( Angabe Privatkilometer indiv. Spritverbrauch des Autos x Spritart x Privatkilometer Wie bei der normalen 1 % Regel wird der Betrag ausgerechnet. Von diesem Betrag wird die Nutzungspauschale abgezogen und nur der Rest wird als geldwerter Vorteil zu Grunde gelegt. Jetzt ist die Frage ..... wie stellt man den Vorgang in der Abrechnung dar? Insbesonderte geht es darum, welcher Betrag als Nettoabzug abgezogen werden soll? Beispiel: Gehalt 3.000 Privatnutzung PKW (1%) 300 abzg. Nutzungspauschale 200 st-/sv-pfl 100 Gesamtbrutto 3.100 -Steuer -Sozialversicherung = Nettobetrag - und hier 100 / 300 EURO zum Abzug? = Auszahlungsbetrag
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